Schornsteinfegerarbeiten
Seit der Novellierung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes im Jahr 2008 können Verbraucher für bestimmte Aufgaben einen Schornsteinfeger ihrer Wahl beauftragen.
Freie Tätigkeiten
Tätigkeiten wie das Messen, Reinigen und Überprüfen nach KÜO bzw. 1. BImSchV zählen zu den privatwirtschaftlichen Dienstleistungen eines Schornsteinfegerbetriebes. Diese Aufgaben kann jeder entsprechend qualifizierte Schornsteinfegerbetrieb anbieten. Die Leistungen unterliegen keiner Gebührenordnung, sondern der Preisgestaltung im freien Wettbewerb.
An Nachweise denken!
Der Schornsteinfeger, der die im Feuerstättenbescheid festgesetzten Arbeiten ausführt, muss ein entsprechendes Formblatt und die dazugehörigen Bescheinigungen ausfüllen und an die entsprechende Stelle weiterzuleiten, damit die Informationen ins Kehrbuch aufgenommen werden können. Diese ist dazu verpflichtet, die Einhaltung der gesetzlichen Fristen zu überprüfen und nachzuhalten.
Aufaben des Schornsteinfegers
Unsere Aufgaben nach der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO):
- Reinigung von Schornsteinen und Verbindungsstück
- Überprüfung der Abgasleitung und bei Bedarf Reinigung der Abgasleitung
- Überprüfung der Abgaswege und des Abzugs der Abgase
- Überprüfung der Verbrennungsluftversorgung
- Überprüfung der Verbrennung (Kohlenmonoxid-Messung)
- Überprüfung des äußeren Zustands der Anlage
- Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen
Überprüfen und Reinigen
Bei der Verbrennung von Holz und Kohle entsteht Ruß. Da Ruß leicht entzündlich ist, müssen Ablagerungen regelmäßig entfernt werden. Je nach Nutzungs- und Heizverhalten prüft und reinigt der Schornsteinfeger die Abgasanlage von Kaminöfen und anderen Heizsystemen für feste Brennstoffe mehrmals im Jahr.
Moderne Gas- und Ölheizungsanlagen produzieren bei einwandfreier Funktionsweise deutlich weniger bis gar keinen Ruß. In diesem Fall prüft der Schornsteinfeger, ob Verschmutzungen oder Fremdkörper (z. B. Vogelnester) vorhanden sind. Der Querschnitt der Abgasanlage muss frei sein, damit die Heizabgase vollständig abgeführt werden können. Ansonsten kann es zu einem Rückstau der Heizabgase kommen. Treten diese dann in den Aufstellraum aus, besteht Gefahr für die Bewohner (Kohlenmonoxid-Vergiftung).
Abgaswegeüberprüfung
Der Schornsteinfeger überprüft regelmäßig die Verbrennungsluftversorgung, die Verbrennungsqualität (darunter den Kohlenmonoxid-Wert im Abgas) sowie die ungehinderte, vollständige Ableitung der Abgase.
Um den Verbrennungsprozess in Gang zu bringen und aufrecht zu erhalten, brauchen Feuerstätten Sauerstoff (= Verbrennungsluft). Raumluftunabhängige Anlagen erhalten diese beispielsweise über eine dichte Zuluftleitung oder einen Luft-Abgas-Schornstein von außen. Raumluftabhängige Anlagen ziehen Verbrennungsluft aus ihrem Aufstellraum.
Kann aufgrund von baulichen Veränderungen (z. B. nachträgliche Gebäudedämmung oder Einbau von dichteren Fenstern) oder durch versperrte bzw. verengte Zuluftleitungen nicht genügend Verbrennungsluft zugeleitet werden, verschlechtert sich die Verbrennungsqualität. Die Schadstoffkonzentration im Abgas erhöht sich. Treten dann aufgrund von Mängeln Abgase in den Aufstellraum aus, kann es gefährlich für die Bewohner werden. Der Schornsteinfeger überprüft daher regelmäßig die Verbrennungsluftversorgung, die Verbrennungsqualität (darunter den Kohlenmonoxid-Wert im Abgas) sowie die ungehinderte, vollständige Ableitung der Abgase.
Kohlenmonoxid-Messung
Der Kohlenmonoxid-Wert im Abgas darf einen bestimmten Grenzwert nicht überschreiten, da eine erhöhte Konzentration bei gleichzeitigem Abgasaustritt lebensgefährlich sein kann. Kohlenmonoxid ist ein giftiges Gas, das unsichtbar, geschmack-, geruchlos und damit nicht direkt wahrnehmbar ist. Dies macht es so gefährlich für die Bewohner. Der Schornsteinfeger misst den Kohlenmonoxid-Wert im Abgas und weist bei Überschreitungen des Grenzwertes auf die Gefahren hin.
Ab einem Wert von über 1.000 ppm im Abgas ist eine Anlage zwingend zu warten, bei einem Wert zwischen 500 ppm und 1.000 ppm wird eine Wartung dringend empfohlen. Nach erfolgter Wartung aufgrund eines CO-Gehaltes von über 1.000 ppm kommt der Schornsteinfeger noch einmal zur Wiederholungsmessung vorbei und stellt die sichere Benutzbarkeit der Anlage fest.
Überprüfungs- und Messfristen
In zeitlichen Abständen muss Ihr Schornsteinfeger Ihre Öl- oder Gasfeuerungsanlage überprüft.
Zu unterscheiden sind zwei getrennte Aufgabenbereiche: die Überprüfung der Betriebs- und Brandsicherheit nach der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) und die Emissionsmessung im Rahmen der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV).
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Die Sicherheitsüberprüfung nach der KÜO findet in der Regel jährlich statt, da Mängel auf diese Weise frühzeitig erkannt und behoben werden können. In welchen Abständen eine Emissionsmessungen nach der 1. BImSchV durchgeführt wird, richtet sich nach dem Alter einer Anlage. Berücksichtigt wird auch die verwendete Technik: Moderne Heizungsanlagen verbrauchen weniger Energie und emittieren weniger Schadstoffe, daher finden die Überprüfungen und Messungen an bestimmten Kesseln in größeren Abständen statt. An Gas-Brennwertkesseln findet keine Emissionsmessung statt.